Einreichung von Wahlprüfsteinen zur Bürgerschaftswahl 2023
Das Wichtigste vorweg: Am 14. Mai 2023 ist Bürgerschaftswahl!
Im Vorfeld von Wahlen spielen Interessenverbände eine zentrale Rolle, um zwischen Wählerinnen und Wählern sowie den politischen Parteien zu vermitteln. Viele Verbände filtern beispielsweise, wo bei den Parteien die größten Übereinstimmungen zu den eigenen inhaltlichen Forderungen liegen und bereiten diese Information für ihre Mitglieder auf. Diese Arbeit ist wichtig und wird von den politischen Parteien in Bremen und Bremerhaven ausdrücklich begrüßt und sehr ernst genommen.
Ein zentrales Instrument für diesen Prozess sind die sogenannten Wahlprüfsteine. In den zurückliegenden Wahljahren ist die Anzahl der Wahlprüfsteine, die bei den Parteien in Bremen und Bremerhaven eingegangen sind, immer weiter gestiegen. Wir freuen uns über das Engagement und das Interesse vieler Verbände, denn es zeigt, dass Sie die Parteien als zentrale Punkte der Meinungs- und Willensbildung wahrnehmen. Die große Zahl an Wahlprüfsteinen führt aber dazu, dass in der Vergangenheit nicht mehr alle Anfragen von allen Parteien fristgerecht und in der angemessenen Tiefe beantwortet werden konnten.
Damit Verbände, Vereinigungen, Initiativen und Interessengruppen auch in Zukunft Antworten auf Ihre Fragen erhalten und diese die verdiente inhaltliche Qualität erhalten, haben sich die in der Bürgerschaft in Fraktionsstärke vertretenen Landesverbände bzw. -organisationen der Parteien auf gemeinsame Rahmenbedingungen für die Bearbeitung der Wahlprüfsteine verständigt. Diese Rahmenbedingungen gelten ab der Bürgerschaftswahl 2023:
- Wahlprüfsteine an die Parteien sowie die Kandidatinnen und Kandidaten sollen ausschließlich über ein Online-Formular auf den Webseiten der Parteien eingereicht werden. Die eingegangenen Wahlprüfsteine tauschen die Parteien nicht untereinander aus. Das heißt: Wenn Sie mehreren Parteien Fragen stellen wollen, dann müssen Sie diese auch auf mehreren Webseiten hochladen.
- Interessengruppen können bis zu zehn Fragen stellen. Unterfragen werden dabei mitgezählt. Die Zeichenzahl pro Frage ist auf 300 Zeichen (inkl. Satz- und Leerzeichen) begrenzt. Die Antworten werden die politischen Parteien ihrerseits auf etwa 1.000 Zeichen (inkl. Satz- und Leerzeichen) begrenzen.
- Der Versand der Antworten erfolgt nach der Erarbeitung der Wahlprogramme und Positionen der jeweiligen Partei. Nicht aber vor dem 1. Januar 2023. Alle Wahlprüfsteine sollen von den Einreichenden mit einer Frist versehen werden. Generell sind die Parteien bestrebt, Wahlprüfsteine innerhalb von vier Wochen zu beantworten.
Wahlprüfsteine können bis zum 12. April 2023 – also etwa vier Wochen vor der Bürgerschaftswahl – eingereicht werden. Später eingehende Wahlprüfsteine werden wegen der Nähe zum Wahltag nicht mehr beantwortet.