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Bundesländer wollen Ungeimpften im Quarantänefall nicht länger Entschädigungen für Verdienstausfälle zahlen

Volker Redder: Behördliche Lohnfortzahlung bei Quarantäne muss auch für Ungeimpfte bleiben!

Bremen, 16. September 2021. Laut Infektionsschutzgesetz haben Menschen im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall. Mehrere Bundesländer planen nun, ungeimpften Menschen, die in Quarantäne müssen, keine Entschädigung mehr zu zahlen. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist diese Maßnahme bereits beschlossen mit der Begründung, die Allgemeinheit müsse nicht für den ausfallenden Verdienst aufkommen. Auch Bremen prüft zur Zeit entsprechende Maßnahmen; der Bund will über ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer beraten.

Dazu Volker Redder, Spitzenkandidat der Bremer FDP für die Bundestagswahl: „Die Corona-Pandemie hat bereits zu einer Spaltung der Gesellschaft geführt. Eine Entschädigungsanspruch, der zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet, wird diesen Effekt noch verstärken. Und ein solcher Schritt könnte weitere negative Folgen haben: Zum Beispiel für Ungeimpfte, die im Quarantänefall ihre Gesundheitsdaten offenlegen müssen, um nachzuweisen, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen für sie nicht möglich war. Er kann auch dazu führen, dass Quarantäneanordnungen nicht eingehalten werden, aus Angst vor finanziellen Einbußen. Auch Betriebe könnten zusätzlich belastet werden, wenn sich Ungeimpfte bei einer Quarantäneanordnung ohne vorliegende Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen, die dann den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet.“

Redder weiter: „Es war und ist wichtig, die Betriebe in dieser Pandemie finanziell durch Maßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld zu unterstützen. Genauso wichtig ist es aber auch, die Beschäftigten vor finanziellen und arbeitsrechtlichen Risiken zu schützen. Hier ziehen wir mit dem DGB an einem Strang, der davor warnt, den Konflikt auf Beschäftigte und Betriebe zu verlagern.“

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