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FDP-Fraktion: Keine Überraschung – Mietendeckel ist verfassungswidrig!

Thore Schäck: Rot-rot-grünes Prestigeprojekt ist krachend gescheitert.

Bremen, 15. April 2021. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heute veröffentlichten Beschluss den Mietendeckel in Berlin für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion Bremen, Thore Schäck, erklärt dazu:

„Der Mietendeckel als rot-rot-grünes Prestigeprojekt ist krachend gescheitert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt für uns Freie Demokraten nicht überraschend. Von Beginn an haben wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und uns gegen einen Mietendeckel ausgesprochen. Das Thema stand aber nicht nur in Berlin auf der Agenda. Auch in Bremen verfolgt der Senat die Idee eines Mietendeckels. So wurde im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 die Prüfung eines landesrechtlichen Mietendeckels als Maßnahme mit aufgenommen. Diesem fragwürdigen Rechtsverständnis wurde nun zurecht eine Absage erteilt.

Der Mietendeckel ist aber nicht nur rechtlich ein Fiasko, sondern auch eine volkswirtschaftliche Katastrophe. Ein solcher regulatorischer, sozialistischer Eingriff hebelt dabei den Preismechanismus aus und schädigte Mieter und Vermieter gleichermaßen. Dieses Instrument hat außerdem negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort. Bremen braucht rechtssichere und zielführende wohnungsmarktpolitische Maßnahmen mit einem Minimum an regulatorischen Eingriffen. Als FDP haben wir deshalb bereits mehrere Initiativen für mehr Wohnraum wie zum Beispiel der Dachaufstockung und Anpassung der Landesbauordnung eingebracht. Wir fordern den Senat dazu auf, die Idee des verfassungswidrigen Mietdeckels nicht weiter zu verfolgen.“

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