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FDP-Fraktion Bremen: Testannahmepflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirft rechtliche Fragen auf!

Lencke Wischhusen: Unternehmen brauchen Entlastung und keine zusätzliche Belastung.

Bremen, 27. April 2021. Der Bremer Senat hat heute eine Testannahmepflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschlossen. Dis kommentiert die Vorsitzende der FDP-Fraktion Bremen, Lencke Wischhusen, wie folgt: 

„Die heute beschlossene Testannahmepflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirft eine Reihe neuer Fragen auf. Es ist richtig, in der Konsequenz für die Testangebotspflicht für Unternehmen auch eine Pflicht für die Belegschaft abzuleiten, doch die Konsequenzen bei Ablehnung dieser Pflicht sind völlig unklar. Falls überhaupt ausreichend Tests zur Verfügung stehen, ist nicht geklärt, wie Unternehmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen sollen, die sich dem Test verweigern. Im schlimmsten Fall müssen Kräfte, auf die Unternehmen dringend angewiesen sind, bezahlt freigestellt werden. Dies birgt ein großes Einfallstor für Missbrauch und muss vorher politisch reguliert aus der Welt geschaffen werden. Hinzu kommt die finanzielle Belastung beim Einkauf der Schnelltests. Vielen klein- und mittelständischen Unternehmen ist während der Corona-Pandemie die Geschäftsgrundlage weggebrochen. Sie brauchen Entlastung und keine zusätzliche Belastung. Wir bezweifeln, dass die Regelung in der Praxis sinnvoll umsetzbar ist. Dieses Vorgehen wird die Vertrauenskrise in die Handlungsfähigkeit der Politik weiter verstärken. Es droht das gleiche Desaster wie bei der angedachten Osterruhe, die aufgrund ihrer mangelnden Umsetzbarkeit auf den letzten Metern wieder zurückgezogen werden musste und so erhebliche Schäden verursacht hat.“ 

Die Freien Demokraten fordern stattdessen konkrete Anreize seitens des Landes Bremen, um sicheres Arbeiten während der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

„Statt die Unternehmen mit praxisfernen Regelungen zu drangsalieren, setzen wir auf Anreizprogramme. Deswegen bringen wir als Fraktion einen Antrag zur Aufsetzung eines Förderprogramms in Höhe von zwei Millionen Euro für Luftfilter und Lufttauscher ein. Unternehmen kriegen bei unserem Vorschlag eine Förderung von bis zu 1.000 Euro pro Gerät und Raum. So sollen bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten abgedeckt werden. Diese Geräte leisten einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Führende Aerosolforscher haben unlängst in einem Brief darauf hingewiesen, dass die größte Gefahr für die Ansteckung mit dem Coronavirus in Räumen besteht und nicht draußen. Die Installation von Luftfiltergeräten oder Lufttauschern ist eine entscheidende Möglichkeit, die Viruslast in einem Raum nutzerunabhängig zu reduzieren. Die Gefahr einer Infektion durch Aerosole wird damit dramatisch reduziert. Gleichzeitig können auch so Öffnungsperspektiven geschaffen werden“, so Wischhusen.

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