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Bremerhavener Stadtrat Schomaker: Gegen rechtlich fragwürdige Geschenke

Bremerhaven, 29. Juni 2021. Der Bremerhavener Baudezernent, Stadtrat Bernd Schomaker hat nichts gegen eine Verjährungsregelung im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz, wenn damit geklärt wird, dass Anliegerbeiträge nicht unbegrenzt nach dem Ausbau von Straßen erhoben werden können. „Der Magistrat hat aber etwas gegen rechtlich fragwürdige Geschenke, die die zuständige Senatorin Dr. Maike Schäfer ganz offensichtlich verteilen will“, erklärt Stadtrat Schomaker.

Deshalb kann Stadtrat Schomaker die Entrüstung der Senatorin nicht nachvollziehen. Der Magistrat hat bereits im vergangenen Herbst eine ausführliche Stellungnahme zu den rechtlichen Problemen der geplanten Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes und den für die Stadt Bremerhaven daraus resultierenden finanziellen Folgen übermittelt. In den vergangenen fast acht Monaten gab es hierzu keinerlei Rückmeldung von Bremer Seite, trotz mehrfacher Erinnerung. „Ein konstruktiver Austausch über die Problematik, der eventuell für beide Seiten zu einer einvernehmlichen Lösung geführt hätte, kam somit nicht zustande“, betont Schomaker.

In der Stellungnahme zu dem Gesetz, die der Magistrat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2020 beschlossen hat, wurden gravierende rechtliche Bedenken geäußert. Die beabsichtigte Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG) ist aus Sicht des Magistrats in der dargestellten Form rechtlich so nicht möglich, da dabei lediglich auf die Benutzbarkeit einer Straße durch den öffentlichen Verkehr abgestellt wird und eben nicht auf den Eintritt einer konkreten Vorteilslage – im Erschließungsbeitragsrecht ist dies nach ständiger Rechtsprechung stets die endgültige Herstellung einer Straße. Die Lösung der Bremer läuft somit konträr zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts. Schon alleine aus rechtlichen Erwägungen heraus kann der Magistrat einer Gesetzesänderung in der vorgeschlagenen Form nicht zustimmen. Bereits die Senatsvorlage hat zugestanden, dass die bremische Lösung „zwar keiner der Möglichkeiten, die das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) aufgezeigt hat“ entspricht. Aber sie trage, so die Senatsvorlage, einer Besonderheit in Bremen Rechnung, „die in dieser Form nicht Gegenstand der Prüfung des Gerichts gewesen ist“ (O-Ton Senatsvorlage). Dass es sich um eine Regelung speziell für Bremen-Nord handelt, wo die zuständige Senatorin wohnt, ist aus Sicht von Schomaker sicherlich reiner Zufall. Anders als die höchstrichterliche Rechtsprechung knüpft der vorgelegte Bremer Änderungsentwurf aber gerade nicht an eine „Vorteilslage“ an. Damit ist gemeint, dass die Abrechnung nach einer Fertigstellung nicht zeitlich unbegrenzt erfolgen kann. Dem gegenüber regelt die Gesetzesänderung, dass nicht die Herstellung der Erschließungsanlage im bautechnischen Sinne nach dem Stand der Technik entscheidend ist, sondern allein, dass sich die Fahrbahn für deren Nutzer und Anlieger bereits seit Langem als fertig nutzbare Anlage darstellt. Erfasst werden sollen damit – mit Ausnahme von nur provisorisch angelegten Baustraßen – solche Straßen, die als Teil des Straßennetzes für den motorisierten Verkehr seit mehr als 20 Jahren für Verkehrszwecke nutzbar sind. Von der Regelung würden auch die im Stadtgebiet Bremerhaven lediglich provisorisch hergestellten Straßen und die teilausgebauten Straßen erfasst. Im Stadtgebiet verteilt befinden sich ca. 76 km unausgebaute Wohnstraßen, die bisher noch nicht mit Erschließungsbeiträgen abgerechnet wurden. Hiervon entfallen geschätzt 62 km auf Provisorien und 14 km auf teilausgebaute Straßen.

Wenn von etwa einer Milliarde Euro für den endgültigen Ausbau der gesamten 76 km Wohnstraßen in der Magistratsstellungnahme die Rede ist, beruht dies auf einer überschlägigen Schätzung des Amtes für Straßen- und Brückenbau aus dem Jahr 2020 für oberirdische Arbeiten (Fahrbahn, Entwässerung, Gehwege, etc.). Während diese Zahl eine Hochrechnung für alle auszubauenden Straßen für die nächsten 20 Jahre ist, wäre klar, dass bereits geleistete Vorauszahlungen auf zukünftige Erschließungsbeiträge an Anlieger von Provisorien und an Anlieger von teilausgebauten Straßen in Höhe von ca. 6,8 Mio. EUR zurückgezahlt werden müssten. „Geld, das dann im Haushalt ausgeglichen werden müsste“, so Stadtrat Schomaker. Dies hätte neben der Bedeutung für den städtischen Haushalt auch praktisch zur Folge, dass die Ausbauvorhaben in den Wohnstraßen nahezu vollständig zum Erliegen kommen oder aber sich zumindest zeitlich wesentlich verzögern würden, sodass die Bürgerinnen und Bürger Bremerhaven mit der endgültigen Herstellung ihrer Straßen kaum mehr rechnen können.

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