FDP-Fraktion Bremen zur BLG: Risiko von Staatsbeteiligungen nicht durch Steuergelder absichern!
Thore Schäck: Staatliche Beteiligungen zur Deckung des Haushalts sind ein Problem.
Bremen, 19. Juni 2021. Finanzsenator Strehl plant laut Presseberichten, die fehlende Ausschüttung aus der Beteiligung an der BLG Logistics Group mit Geld aus dem Coronafonds auszugleichen. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Bremen, Thore Schäck:
„Dass der Senat plant, sich aufgrund der schwierigen Geschäftslage nicht erfolgte Ausschüttungen nun durch Corona-Schulden auszuzahlen, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten! Die Corona-Krise hat nicht nur die BLG hart getroffen, in vielen Unternehmen ist es im Zuge der Pandemie zu Gewinneinbrüchen gekommen. Wer käme auf die Idee, dass Anteilseigner entgangene Gewinnausschüttungen bei der öffentlichen Hand zur Kompensation anmelden? Der Senat ist in Bezug auf die BLG in erster Linie Gesellschafter. Dass das Risiko einer Beteiligung nun über eine Neuverschuldung abgesichert werden soll, ist in keiner Weise mit Corona zu rechtfertigen.“
Die Freien Demokraten haben immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Beteiligung der Stadt an diesem weltweit agierenden Milliarden-Konzern ein enormes Risiko ist. Sie bekräftigen ihre Forderung nach einem strategischen Investor. Die Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Bremen, Lencke Wischhusen, dazu:
“Es zeigt sich, dass Beteiligungen zur Deckung des Haushalts ein Problem sind. Wer mit Gewinnen plant, muss auch Verluste berücksichtigen. In keinem Fall darf der Senat sich entgangene Gewinnausschüttungen einfach auf Kosten der Steuerzahler auszahlen. Für uns ist es wichtig, dass die Stadt Bremen langfristig nur noch Anteile an den Geschäftstätigkeiten hält, die auch tatsächlich eine Relevanz für den Standort Bremen haben. Dazu gehört insbesondere Eurogate, aber auch der Autoumschlag in Bremerhaven. Andere Geschäftstätigkeiten der BLG dürfen mit keinem Risiko mehr für die Stadt Bremen verbunden sein. Für diese Geschäftstätigkeiten sollte sich die BLG auf die Suche nach einem strategischen Investor machen. Die Steuerzahler in Bremen dürfen nicht für Investments in Osteuropa, Afrika und Asien haften.”